Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienstleistungen und OTT-TV

MTEL Deutschland GmbH

Radlkoferstraße 2

81373 München

info.de@mtel.de

Stand 09.09.2024

Gültig für neu abgeschlossene Verträge sowie

Vertragsverlängerungen ab 09.09.2024.

 

 

1.   Inhalt

1.     Inhalt 2

2.     Geltungsbereich. 4

3.     Zustandekommen des Vertrages, Inhalt, Vertragsänderungen, Umzug. 4

4.     Belehrung über gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher 5

5.     Laufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung. 5

6.     Vertragsänderungen (vgl. § 57 Abs. 1 TKG) 6

7.     Mobilfunkleistung. 7

8.     SIM-KARTEN, CODES & ENDGERÄTE. 8

9.     Verkauf und Eigentumsübertragung bei Endgeräten. 8

10.       Leistungstermine und Fristen sowie höhere Gewalt 9

11.       Unterbrechung von Diensten. 10

12.       Online-Kundenportal und Zugang zur Kundenhotline. 10

13.       Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. 11

14.       Nutzung durch Dritte. 12

15.       Entgelte, Rechnungsstellung und Einzelverbindungsnachweis. 12

16.       Zahlungsbedingungen. 13

17.       Aufrechnung/Zurückbehaltung. 14

18.       Leistungsstörungen und Gewährleistungen bei Internetzugangsdiensten (vgl. § 57 Abs. 4 TKG) 14

19.       Entstörung bei Telekommunikationsdiensten (vgl. § 58 TKG) 14

20.       Anbieterwechsel und /Rufnummernmitnahme (vgl. § 59 TKG) 14

21.       Selektive Sperre zum Schutz vor Kosten, Sperre bei Zahlungsverzug (vgl. § 61 TKG) 14

22.       Beanstandungen und Einwendungsausschluss (vgl. § 67 TKG) 15

23.       Haftung (vgl. 70 und 69 TKG) 16

24.       Nutzungsbedingungen für Flatrates, Pakete und Fair Usage. 17

25.       Besondere Bedingungen für den Internet-Zugang. 18

26.       Besondere Informationen nach TKG (insbesondere auch § 53 TKG) und der Transparenz-VO. 18

27.       Datenschutz/Fernmeldegeheimnis (insbesondere nach DS-GVO und TDDDG) 19

28.       Endnutzerverzeichnis (z.B. Telefonbuch, § 17 TDDDG) 19

29.       Diverses. 19

30.       Besondere Bedingungen für OTT-TV-Leistungen. 20

31.       Beschreibung der OTT TV Leistungen. 20

32.       Leistungserbringung durch MTEL Deutschland. 21

33.       Nutzung von OTT TV – Pflichten des Kunden. 22


2.   Geltungsbereich

2.1)  Die MTEL Deutschland GmbH, Radlkoferstraße 2, 81373 München („MTEL Deutschland“) erbringt ihre Telekommunikations- und OTT-Dienstleistungen (Mobilfunkanschluss, Internet-Access, Telefonie sowie hiermit kombiniert oder unabhängig TV-OTT-Dienste) an Endkunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Diese AGB finden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung.

2.2) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen sowie Entgeltbestimmungen sind auf unserer Webseite www.mtelgermany.de, in unseren Verkaufsstellen und bei unseren Vermittlern erhältlich.

2.3) Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendungen, auch wenn MTEL Deutschland diese nicht ausdrücklich ablehnt.

2.4) Die Rechte und Pflichten des Kunden und der MTEL Deutschland ergeben sich in folgender absteigender Reihenfolge zunächst aus dem Kundenauftrag, sodann aus der Auftragsbestätigung, der jeweiligen Preisliste, den jeweiligen Sonderbedingungen/Leistungsbeschreibungen und diesen AGB. Im Falle von Widersprüchen gelten die Bestimmungen der jeweils vorrangigen Regelung. Zusätzlich werden die von MTEL Deutschland erteilten Informationen nach §§ 53, 54 TKG Vertragsbestandteil und der Vertrag weicht nicht zum Nachteil des Kunden hiervon ab.

2.5) Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und insbesondere dessen Bedingungen zum Kundenschutz im Teil 3 des TKG gelten auch dann, sollte in den AGB nicht ausdrücklich und/oder nicht vollständig auf dieses Bezug genommen werden. Diese Kundenschutzbedingungen finden Sie direkt im TKG oder bei den gesonderten Hinweisen der MTEL Deutschland zum Kundenschutz nach TKG, siehe www.mtelgermany.de.

2.6) Unmittelbar anwendbar sind auch die zwingenden Datenschutzschutzvorschriften aus der DS-GVO und dem TDDDG sowie BDSG.

2.7) Die MTEL Deutschland kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritter bedienen. Soweit die vertragliche Leistung erfüllt wird, ist die MTEL Deutschland in der Wahl der technischen Mittel frei, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. MTEL Deutschland ist berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur, sowie den Netzbetreiber zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen. Der Kunde wird in diesem Fall die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen, soweit zumutbar.

3.   Zustandekommen des Vertrages, Inhalt, Vertragsänderungen, Umzug

3.1) Alle Angebote von MTEL Deutschland, sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und bis zum verbindlichen Vertragsangebot und/oder der Abgabe der Vertragszusammenfassung freibleibend.

3.2) Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der MTEL Deutschland, einen Netzzugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen.

3.3) MTEL Deutschland erteilt die gesetzlich vorgesehenen Informationen (insbesondere §§ 54, 55 TKG) einschließlich Vertragszusammenfassung. Der Vertrag kommt nach Erteilung der Information nach § 54 TKG (Vertragszusammenfassung) mit dem Auftrag des Kunden mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung der MTEL Deutschland bei dem Kunden zustande oder mit der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch MTEL Deutschland. Die von MTEL Deutschland erteilten Informationen nach §§ 53, 54 TKG werden Vertragsbestandteil.

3.4) Kann die Vertragszusammenfassung aus objektiven technischen Gründen nicht vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden erteilt werden, hängt die Wirksamkeit des Vertrages von der Genehmigung der Vertragszusammenfassung durch den Kunden in Textform ab (siehe § 54 Abs. 3 TKG).

3.5) Die Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten gem. § 56 TKG ergeben sich aus der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung und gem. Ziffer 5.

3.6) MTEL Deutschland kann zu den einzelnen Leistungen freibleibend Optionen, besondere Leistungsmerkmale sowie zusätzliche Leistungen anbieten. Diese werden nur jeweils Vertrags- und Leistungsbestandteil, wenn der Kunde diese mit MTEL Deutschland ausdrücklich vereinbart. Die Einzelheiten richten sich nach der jeweiligen Option und deren vertraglicher Beschreibung.

3.7) MTEL Deutschland kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (Art. 6 Abs. 1 lit f) DS-GVO und § 31 BDSG) Bonitätsauskünfte einholen, um über den Vertragsschluss oder andere vertragsgestaltende Maßnahmen zu entscheiden.

3.8) MTEL ist nach den gesetzlichen Bedingungen (aktuell § 172 TKG) bei Verträgen über vorausbezahlte Mobilfunkleistungen verpflichtet, die Kundendaten des Kunden zu prüfen und zu speichern.

3.9) MTEL Deutschland kann einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen ablehnen.

3.10) MTEL kann die Annahme des Angebots und/oder den Leistungsumfang (z.B. Roaming, internationale Anrufe, Mehrwertdienste) von einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung gemäss Punkt 4 dieser MTEL AGB abhängig machen. Im Fall der Beschränkung einzelner Dienstleistungen verständigt MTEL den Kunden darüber, welche Dienstleistungen vom Leistungsumfang durch MTEL erfasst sind und erfragt auf dieser Basis die Bestätigung des Kunden. Nimmt der Kunden den Vertrag unter diesen Maßgaben an, kommt der Vertrag zu Stande.

4.   Belehrung über gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher

4.1) Die Widerrufsbelehrung nebst Musterformular finden sich als Anlage am Ende der AGB (letzte Seite).

5.   Laufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung

5.1) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, haben alle Verträge öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die ein Verbraucher oder eine Person (Unternehmen) nach § 71 Abs. 3 TKG schließt, eine anfängliche Laufzeit („Mindestlaufzeit“) von 12 oder 24 Monaten (je nach der getroffenen Vereinbarung) und können in dieser Zeit nicht ordentlich gekündigt werden; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt jeweils unberührt (vgl. auch § 56 TKG). Die Mindestlaufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem vom Kunden auszufüllenden Auftragsformular. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragsbestätigung durch MTEL Deutschland, spätestens aber mit Freischaltung des MTEL Deutschland-Anschlusses des Kunden. Alternativ kann auch eine Laufzeit mit unbestimmter Dauer vereinbart werden.

5.2) Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, gilt: Der Vertrag verlängert sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit kündigt. In diesem Falle beträgt die Kündigungsfrist ab der Umwandlung in einem Vertrag mit unbestimmter Laufzeit einen Monat.

5.3) Für Leistungs- und Tarifoptionen gilt, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, eine anfängliche Laufzeit von einem Monat. Sie laufen auf unbestimmte Zeit und können mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Endet der Hauptvertrag, zu dem die Option erbracht wird, durch ordentliche Kündigung, endet auch die Laufzeit der Option.

5.4) Erfolgt der Vertragsschluss über einzelne Dienstleistungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder haben einzelne Leistungen aus anderen Gründen unterschiedliche Laufzeiten (z.B. wegen der Verlängerung einzelner Leistungen), so sind diese AGB jeweils insoweit zeitlich anwendbar, wie es sich aus den einzelnen Leistungen und deren Laufzeit ergibt. Die AGB sind deshalb als Rahmenvertrag zu verstehen. In jedem Fall wird MTEL Deutschland aber die zulässigen Vertragslaufzeiten nach § 56 TKG beachten.

5.5) Kündigungen haben in Textform zu erfolgen. MTEL ermöglicht auch eine Kündigung, die auf der Webseite der MTEL Deutschland GmbH gem. § 312k BGB über eine sogg. Kündigungsschaltfläche abgegeben werden kann.

5.6) Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher Grund liegt für MTEL Deutschland insbesondere wegen Zahlungsverzuges vor, wenn eine Sperre des Anschlusses gemäß § 61 Abs. 4 TKG mindestens 14 Tage anhält und MTEL Deutschland die außerordentliche Kündigung mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Kündigung angedroht hat, sowie wenn

·                 der Kunde offensichtlich oder nach eigenen Angaben zahlungsunfähig ist,

·                 MTEL Deutschland ihre Leistung aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung einstellen muss,

·                 der Kunde die technischen Einrichtungen manipuliert und/oder andere betrügerische Handlungen zum Nachteil der MTEL Deutschland vornimmt,

·                 oder der Kunde in sonstiger Weise die angebotenen Dienste von MTEL Deutschland grob missbräuchlich nutzt.

5.7)       Verstößt der Kunde ernsthaft und nachhaltig gegen die in Ziffer 13 genannten Pflichten, ist MTEL Deutschland nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 

5.8) Kündigt MTEL Deutschland den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so kann MTEL Deutschland vom Kunden als pauschalen Schadensersatz für entgangenen Gewinn 50 % der Summe der nutzungsunabhängigen Entgelte verlangen, die ohne Kündigung der MTEL Deutschland bis zu dem Zeitpunkt entstanden wären, zu dem der Kunde seinerseits den Anschluss hätte frühestens ordentlich kündigen können. Beiden Seiten bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass der Schaden in Wirklichkeit niedriger oder höher ist.

6.   Vertragsänderungen (vgl. § 57 Abs. 1 TKG)

6.1) MTEL wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise für Dienstleistungen nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind (Gesamtkosten). Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Bereitstellung, Instandhaltung, Betrieb und Nutzung der Netze (z. B. Technik, Vorleistungsprodukte, Netzzugänge, Netzzusammenschaltungen, Zuführung, Kollokation, technischer Service), Kosten für die Kundenverwaltung (z. B. Service-Hotline, Abrechnungs- und IT-Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energiekosten, Gemeinkosten (z. B. Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen) sowie Lizenzentgelten und hoheitlich auferlegten Abgaben (z. B. Steuern, Gebühren, Beitragen). Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Kosten für Netzzugänge, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Energiekosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von MTEL die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. MTEL wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

6.2) Die AGB können geändert werden, soweit dies aus einem triftigen Grund, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erforderlich ist und der Kunde durch die Änderung nicht unangemessen benachteiligt wird. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die MTEL nicht veranlasst hat und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße stören würde. Ferner können die AGB angepasst werden, soweit hierdurch nach Vertragsschluss entstandene Regelungslücken geschlossen werden, die nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages verursachen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Bestimmungen der AGB ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen der AGB von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der AGB fuhrt.

6.3) Die vertraglich vereinbarten Leistungen können geändert werden, soweit dies aus einem triftigen Grund, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erforderlich ist und das Verhältnis von Leistungen und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Leistung aufgrund neuer technischer Entwicklung nicht mehr in der vereinbarten Form erbracht werden kann oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern.

6.4) MTEL wird dem Kunden mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate, bevor eine Änderung der Preise nach Ziffer 25.1, eine Änderung der AGB nach Ziffer 25.2 oder der Leistung nach Ziffer 25.3 wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger sowohl über den Inhalt und den Zeitpunkt der Änderung als auch über das nachfolgende Kündigungsrecht des Kunden unterrichten (vgl. § 57 Abs. 2 S. 1 TKG). Im Falle einseitiger Änderungen der Vertragsbedingungen kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne zusätzliche Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind (1.) ausschließlich zum Vorteil des Kunden, (2.) rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Kunden oder sind (3.) unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben (vgl. § 57 Abs. 1 S. 1 TKG). Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung des Kunden über die Vertragsänderung nach Satz 1 dieser Ziffer 25.4 dem Kunden zugeht (vgl. § 57 Abs. 1 S. 2 TKG). Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Änderung wirksam werden soll (vgl. § 57 Abs. 1 S. 3 TKG). Im Fall der Kündigung wird die Änderung der Vertragsbedingungen gegenüber dem Kunden nicht wirksam. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.

6.5) MTEL ist ferner berechtigt, die technische Realisierung des Kundenanschlusses jederzeit einseitig zu ändern, sofern dies für den Kunden nicht mit Mehrkosten verbunden ist und der neue Anschluss den Kunden objektiv nicht schlechter stellt bzw. gleichwertige oder höherwertige Leistungen bietet.

6.6) Unbeschadet des Vorstehenden ist MTEL bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) berechtigt, die Preise umgehend nach den gesetzlichen Vorschriften anzupassen. Ferner sind Preisanpassungen in dem Umfang durchzuführen, in dem dies durch gesetzliche Vorgaben oder gerichtliche oder behördliche Entscheidungen verbindlich vorgegeben wird.

7.   Mobilfunkleistung

7.1) Die von MTEL Deutschland auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/ Produktbeschreibung erbrachten Mobilfunk-Dienstleistungen setzen den Einsatz geeigneter Endgeräte voraus. Ist dort nichts anderes beschrieben, haben die Dienste eine über das Jahr gemittelte Verfügbarkeit von 99,0 %.

7.2) Der MTEL Deutschland-Anschluss bietet die Möglichkeit, die Rufnummernanzeige bei dem angerufenen Teilnehmer ständig oder fallweise zu unterdrücken, sofern das Endgerät dieses Leistungsmerkmal unterstützt.

7.3) Wenn MTEL Deutschland den Internetzugang über die Mobilfunkleistungen oder das Versenden und Empfangen von Daten ermöglicht, umfasst dies nur die Übertragung von Daten über die üblichen Schnittstellen über die anerkannten Protokolle nach dem Stand der Technik. Es wird der Zugang zum Internet über mindestens einen üblichen Zugangspunkt gewährt. Für die Verfügbarkeit von Inhalten ist MTEL Deutschland ebenso wenig verantwortlich, wie für die Datenübertragung in Fremdnetzen, wie insbesondere dem Internet. Der Kunde hat selbst bei der Nutzung von Diensten, die über den Datenzugang erreichbar sind – für deren Inhalte aber nicht MTEL Deutschland verantwortlich ist – für die ausreichende und angemessene Datensicherheit zu sorgen. MTEL Deutschland ist für den Inhalt solcher Dienste und deren Datensicherheit nicht verantwortlich.

7.4) MTEL Deutschland stellt dem Kunden ein Produktinformationsblatt nach der Transparenz-VO zur Verfügung.

7.5) Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen, die Netzabdeckung einschließlich der wichtigsten technischen Leistungs-daten der angebotenen Kundendienste sowie der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind im Internet unter www.mtelgermany.de abrufbar sowie bei der MTEL Deutschland-Kundenbetreuung erhältlich.

7.6) Die Arten von Maßnahmen, mit denen MTEL Deutschland auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter www.mtelgermany.de aufgeführt sowie bei der MTEL Deutschland-Kundenbetreuung zu erfragen.

7.7) MTEL Deutschland ist nicht für die über ihre Dienste abrufbaren und übermittelten Informationen Dritter verantwortlich, und zwar weder für deren Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit noch ihrer Aktualität und/oder Freiheit von Schadsoftware.

8.   SIM-KARTEN, CODES & ENDGERÄTE

8.1) Die SIM-Karte ist Eigentum von MTEL. Im Fall der Vertragskündigung hat der Kunde diese auf Verlangen von MTEL zurückzugeben. MTEL kann die Einstellungen an der SIM-Karte aktualisieren.

8.2) Der Kunde ist verpflichtet, die SIM-Karte vor schädlichen Einflüssen und Missbrauch zu schützen.

8.3) Der Kunde ist verpflichtet, MTEL den Verlust oder Diebstahl und jeden erkennbaren Mangel oder Schaden unter Angabe der SIM-Kartenrufnummer oder den PIN-Code, umgehend zu melden.

8.4) Der Kunde ist verpflichtet, PIN-Code, Kennwort oder andere verfügbare Codes geheim zu halten.

8.5) Im Fall eines Verdachts, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von den oben erwähnten Kennwörtern erlangt haben könnten, ist der Kunde verpflichtet, diese Kennwörter umgehend zu ändern. Sollte es sich bei dem betreffenden Kennwort um ein Kennwort handeln, welches nur MTEL ändern kann, so ist der Kunde verpflichtet, MTEL umgehend darüber zu informieren und mit der Änderung des Kennworts zu beauftragen.

9.   Verkauf und Eigentumsübertragung bei Endgeräten

9.1) Ist ausdrücklich der Verkauf eines Endgerätes Gegenstand des Vertrages oder erfolgt dieser durch MTEL Deutschland zusätzlich zu einem bestehenden Vertrag, gilt für den Kaufvertrag, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, folgendes:

9.2) Der Kaufpreis wird unmittelbar mit dem Kauf fällig, soweit nicht etwas anderes im Kaufvertrag bestimmt ist.

9.3) Das Eigentum geht an den Kunden erst mit vollständiger Leistung des Kaufpreises über. Subventionierte Hardware wird dem Kunden im Regelfall nur im Zusammenhang mit einer langfristigen Vertragsbeziehung angeboten, dies wird beim Angebot jeweils angegeben.

9.4) Die Gewährleistungsfrist beim Kauf beträgt 2 Jahre. MTEL Deutschland steht das Recht zu, bei Mängeln nach eigener Wahl Ersatz zu leisten oder zumindest zwei Nachbesserungsversuche zu unternehmen.

9.5) Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder höhere Gewalt sind nicht von der Gewährleistung abgedeckt.

9.6) Die Kosten der Rücksendung von Hardware im Falle des Widerrufs nach Fernabsatzsatzrecht hat der Kunde zu tragen (siehe auch die Widerrufsbelehrung am Ende der AGB für „Waren“).

9.7) MTEL kann die Nutzung von Endgeräten (darunter sind Geräte zu verstehen wie Mobiltelefone, Tablets, Laptops, Modems etc), die MTEL zum Kauf anbietet, beschränken, sodass diese lediglich mit der SIM-Karte von MTEL benutzt werden können (SIM locked). Solche Geräte können vom Kunden zu den jeweils angegeben besonderen Preisen erworben werden.

9.8) Sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde, kann MTEL das Sim-Locked-Endgerät nur mit einem spezifischen Entsperr-Code entsperren, wobei die Entsperrung, gemäß den Entgeltbestimmungen, vom Kunden zu bezahlen ist.

9.9) Die Software auf dem Endgerät, insbesondere die SIM-Lock-Funktion, ist als Werk urheberrechtlich geschützt. Während der Mindestvertragsdauer ist es dem Kunden nicht gestattet:

· selbständig die SIM-lock-Funktion zu entfernen,

· die SIM-lock-Funktion zu zerstören oder seitens Dritter zerstören zu lassen,

· die SIM-lock-Funktion zu umgehen.

9.10) Falls der Kunde selbständig das Endgerät entsperrt/freischaltet, haftet MTEL nicht für Schäden, die durch das selbständige Entsperren des Endgerätes entstehen.

9.11) Schadensersatzansprüche gegen MTEL Deutschland wegen Mängel der Ware sind nach Maßgabe der Ziff. 23 dieser AGB beschränkt. § 444 BGB bleibt unberührt.

10.       Leistungstermine und Fristen sowie höhere Gewalt

10.1) Termine und Fristen für den Beginn der Dienste sind nur verbindlich, wenn MTEL Deutschland diese ausdrücklich in Textform bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Dienste durch MTEL Deutschland geschaffen hat, so dass MTEL Deutschland den betroffenen Dienst schon zum angegebenen Zeitpunkt erbringen kann. Ohne ausdrückliche Vereinbarung und Bezeichnung sind auch verbindliche Termine keine sogenannten „Fix-Termine“, bei denen die Leistung nur zu dem bestimmten Zeitpunkt erfolgen kann.

10.2) Gerät MTEL Deutschland in Leistungsverzug, ist der Kunde nach Mahnung in Textform und nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Kündigung berechtigt.

10.3) Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von MTEL Deutschland liegende und von MTEL Deutschland nicht zu vertretende Ereignisse („höhere Gewalt“), die die Leistung von MTEL Deutschland unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, entbinden MTEL Deutschland für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. "Höhere Gewalt" ist jedes Ereignis oder jeder Umstand, der außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegt und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen rechtlich und tatsächlich unmöglich macht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf staatliche Vorschriften oder Verbote, Naturkatastrophen, Streiks, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen, Feuer, Explosionen, Sabotage, Gefahren durch steigende Gewässer oder Embargos, Ausfälle mechanischer Anlagen, Probleme in der Telekommunikation und Stromausfälle.

10.4) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen MTEL Deutschland, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zehn Tage, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen; eventuell im Voraus für die Periode der Beeinträchtigung entrichtete Entgelte werden rückvergütet.

11.       Unterbrechung von Diensten

11.1) MTEL Deutschland ist berechtigt einen Dienst zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder in sonstiger Weise zeit- beziehungsweise teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, zum Schutz vor Missbrauch der Dienste, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität (insbesondere der Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder der gespeicherten Daten), der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. 

11.2) Unterbrechungen zur Durchführung von Servicemaßnahmen werden ohne Ankündigung durchgeführt, sofern diese während nutzungsschwacher Zeiten vorgenommen werden und nach Einschätzung von MTEL Deutschland voraussichtlich nur zu einer kurzzeitigen Unterbrechung des Dienstes führen.

11.3) MTEL Deutschland ist berechtigt, einen Dienst aus abrechnungstechnischen Gründen ohne Ankündigung kurzzeitig zu unterbrechen.

11.4) Rechte des Kunden aus § 57 Abs. 4 und 58 TKG bleiben jeweils unberührt, siehe hierzu auch Ziffern 18 und 19.

12.       Online-Kundenportal und Zugang zur Kundenhotline

12.1) Bei Abschluss eines OnlineVertrags kommunizieren MTEL Deutschland und der Kunde miteinander über die Dokumente, die MTEL Deutschland oder Kunde in das online-Kundenportal und das dortige Postfach des Kunden einstellt. Dieses Online-Kundenportal wird von MTEL Deutschland mit einer über das Jahr gemittelten Verfügbarkeit von 98,0 % bereitgestellt. Der Kunde erhält Zugangsdaten, die er vertraulich behandeln muss.

12.2) MTEL Deutschland behält sich vor, den Kunden angemessen per E-Mail an dessen hinterlegte E-Mail-Adresse zu unterrichten über die Einstellung (Zustellung) von Dokumenten. Dem Kunden bleibt es unbenommen, auch auf anderem Weg mit MTEL Deutschland zu kommunizieren.

12.3) Der Kunde hat die Obliegenheit, seinen Posteingang regelmäßig zu kontrollieren. Eine Nachricht gilt als an den Kunden zugegangen, wenn diese in seinem E-Mail-Postfach eingegangen ist, welches er MTEL Deutschland GmbH angegeben hat. Eine Nachricht im Kundenportal gilt als zugegangen, wenn der Kunde sie liest oder aber, sobald er eine E-Mailnachricht über die Einstellung der Nachricht im Kundenportal erhalten hat.

12.4) MTEL Deutschland behält sich ebenfalls vor, Mitteilungen in Einzelfällen per Post oder auf anderem geeigneten Wege versenden zu dürfen.

12.5) Aus Gründen des Datenschutzes und der Datensicherheit darf MTEL Deutschland dem Kunden oder seinen Vertretern und Bevollmächtigten nur telefonischen Zugang zu seinen personenbezogenen Daten und Anliegen gewähren, wenn er sich am Telefon ausreichend sicher als Berechtigter authentifiziert hat. Das Recht, andere und weitere Zugangswege zu nutzen, bleibt dem Kunden unbenommen.

12.6) Als sicheres Datum gilt entweder eine vertraulich an den Kunden vergebene PIN oder die Zugangsdaten. MTEL Deutschland wird auch weitere sichere und zumutbare Formen der Kundenauthentifizierung beachten, insbesondere, wenn der Kunden Rechte aus der DS-GVO wahrnehmen möchte.

13.       Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

13.1) Der Kunde hat alle ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um seinen MTEL Deutschland-Anschluss und die zur Nutzung dieses Anschlus­ses eingesetzten Endgeräte vor einer unbefugten Drittnutzung zu schützen. Hierzu gehört insbesondere – soweit technisch möglich – die Einrichtung/Verwendung von vertraulichen PINs oder Passwörtern zum Schutz vor unberechtigten Zugriffen Dritter sowie das Durchführen regelmäßiger Software-Updates auf dem Endgerät.

13.2) Sofern für den MTEL Deutschland-Vertrag ein Kundenkennwort besteht, dient die­ses Kundenkennwort zur Legitimation insbesondere bei telefonischen Kontakten. Der Kunde wird das Kennwort vor unberechtigten Zugriffen Dritter schützen.

13.3) Der Kunde informiert MTEL Deutschland unverzüglich über jede Änderung seiner persönlichen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung usw.), die er zur Vertragserfüllung bei MTEL Deutschland hinterlegt hat und hat alle Angaben immer wahrheitsgemäß zu machen.

13.4) Soweit einzelne Dienste/Angebote erst ab einem bestimmten Mindestalter genutzt werden dürfen, ist der Kunde verpflichtet, Minderjährigen unterhalb dieses Mindestalters den Zugang zu den betreffenden Diensten/Angeboten zu verwehren. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, PINs oder Passwörter, die den Zugang zu solchen Diensten ermöglichen, vor dem Zugriff durch Minderjährige zu schützen.

13.5) Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den Diensten sowie die Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen und auch Dritten einer solche Nutzung nicht zu gestatten, insbesondere

·        das MTEL Deutschland-Netz und andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen;

·        keine Schadsoftware, unzulässige Werbung, Kettenbriefe oder sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen;

·        keine gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen;

·        die Dienstleistungen nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen er aufgrund des Aufbaus der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z.B. Verbindungen zu Werbehotlines);

·        die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen sowie den Zugang zum Internet nicht für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen zu benutzen,

·        leitungsvermittelte Telekommunikationsdienstleistungen nur zum Aufbau manuell über das Endgerät hergestellter Verbindungen zu nutzen;

·        die vertraglichen Leistungen nicht zum Aufbau von Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen zu nutzen;

·        keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen sowie die von MTEL Deutschland erbrachten Leistungen nicht entgeltlich oder gegen son­stige Vorteile an Dritte weiterzugeben oder zur Verfügung zu stellen;

·        die Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzergruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen;

·        sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,

·        die Leistung nicht ohne ausdrückliche  Vereinbarung mit MTEL Deutschland für den automatisierten Datenaustausch zwischen Endgeräten (machine-to-machine) einzusetzen.

13.6) Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 13.5), ist MTEL Deutschland berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Miss­brauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber MTEL Deutschland auf Schadenersatz und MTEL Deutschland ist nach erfolgloser Abmahnung, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ohne Abmahnung, zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.

14.       Nutzung durch Dritte

14.1) Soweit der Kunde die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistung durch Dritte zu vertreten hat, ist er verpflichtet, das Entgelt für diese Leistungen zu zahlen und muss sich deren Verhalten wie eigenes Verhalten zurechnen lassen.

14.2) Ferner muss er dafür Sorge tragen, dass auch diese sämtliche Kundenpflichten  einhalten.

14.3) Der Kunde darf ohne vorherige Erlaubnis der MTEL Deutschland, die im freien Ermessen der MTEL Deutschland steht, die bereitgestellte Leistung weder ganz noch teilweise an Dritte überlassen. Dritte sind hierbei nicht die im Haushalt des Kunden lebenden Personen oder Besucher des Kunden oder solche Dritte, die offensichtlich vom Vertragszweck erfasst sein sollen. Bei einem Verstoß kann MTEL Deutschland gemäß Ziff. 5.9) den Vertrag fristlos kündigen. Ferner kann MTEL Deutschland vom Kunden verlangen, so gestellt zu werden, wie MTEL Deutschland ohne die Nutzung stünde.

15.       Entgelte, Rechnungsstellung und Einzelverbindungsnachweis

15.1) Die vom Kunden an MTEL Deutschland zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach der jeweils vereinbarten Preisliste für die vertragliche Leistung. MTEL Deutschland veröffentlicht die jeweils aktuellen allgemein angebotenen Preise und Tarife nach § 52 TKG auf der Internetseite www.mtelgermany.de , siehe hierzu auch Ziffer 26. Wegen einer Änderung der jeweils vereinbarten Preisliste (sowie sonstiger vertraglicher Regelungen) gilt § 57 Absatz 4 TKG, siehe Ziff. 6.

15.2) Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.

15.3) Monatlich berechnete nutzungsunabhängige Entgelte sind im Voraus zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung. Sind monatlich zu zahlende Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.

15.4) Alle übrigen Entgelte sind von dem Kunden jeweils nach Leistungserbringung zu zahlen.

15.5) Die Rechnung von MTEL Deutschland über Telekommunikationsdienstleistungen sowie ggf. Leistungen Dritter hat den Inhalt nach § 62 TKG. Aus § 62 TKG ergeben sich auch die Regeln zu Teilzahlungen und weitere Hinweise.

15.6) Die Rechnung wird mit dem Zugang fällig. Die Rechnungsstellung und der Zugang erfolgen grundsätzlich durch Hinterlegung der Rechnung als elektronisches Dokument im Online-Service (Postfach des Kunden) der MTEL Deutschland. Der Kunde wird durch Übermittlung einer entsprechenden Benachrichtigung per E­Mail an eine vom Kunden angegebene E­Mail­Adresse informiert. Hiermit gilt die Rechnung in der Verfügungsgewalt des Kunden als zugegangen. Die Rechnungsstellung per Post kann von dem Kunden gemäß bei Beauftragung geltender Preisliste beauftragt werden.

15.7) Auf Wunsch erhält der Kunde gem. § 65 TKG kostenlos eine detaillierte Rechnung mit einer Einzelverbindungsübersicht, diese Übersicht enthält auch die pauschal mit einer TK-Flatrate abgegoltenen Verbindungen). Wird auf Wunsch des Kunden ein Einzelverbindungsnachweis nach § 65 TKG erteilt, werden die Zielnummern nach Wahl des Kunden vollständig oder unter Kürzung um die letzten drei Ziffern aufgeführt. Macht der Kunde von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, erfolgt eine ungekürzte Aufführung.

16.       Zahlungsbedingungen

16.1) Zahlungsweise ist grundsätzlich das Einzugsverfahren bzw. SEPA­Lastschriftverfahren, wofür der Kunde eine widerrufliche Einzugsermächtigung bzw. einen Lastschriftauftrag erteilt. Eine andere Zahlungsweise kann vereinbart werden und ein zusätzliches Entgelt gem. Preisliste auslösen.

16.2) Der Kunde kommt automatisch auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von spätestens 5 Werktagen ab Rechnungszugang so leistet, dass dieser bis dahin bei der MTEL Deutschland auf dem in der Rechnung jeweils angege­benen Konto eingeht.

16.3) Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz zu zahlen (Mahngebühr). Die Mahngebühr ist der Preisliste zu entnehmen. Der MTEL Deutschland steht der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Die Geltendmachung eines Zinsschadens (Verzugsschadens) bleibt vorbehalten. Dieser beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und abweichend hiervon neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn der Kunde nicht ein Verbraucher ist.  

16.4) Spätestens fünf Tage nach Zugang einer Rechnung muss der Rechnungsbetrag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird MTEL Deutschland das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Tage nach Zugang der Rechnung. Der Kunde hat nach Zugang der Rechnung rechtzeitig für eine ausreichende Deckung zu sorgen. MTEL Deutschland ist berechtigt, den Bankeinzug für die jeweilige Rechnung einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.

16.5) MTEL Deutschland ist berechtigt, nach Verzug des Kunden für jede Mahnung vom Kunden pauschalierten Schadensersatz gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste zu verlangen. Soweit es im Rahmen eines berechtigten Einzugs aufgrund erteilter Einzugsermächtigung bzw. erteiltem SEPA­Lastschriftauftrag zu einer Rückbelastung kommt, kann MTEL Deutschland einen pauschalierten Schaden gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste pro Rückbelastung verlangen, sofern der Kunde den Nicht-Einzug zu vertreten hat. Hinsichtlich vorstehender Schadenspauschalen gilt, dass beiden Seiten das Recht zusteht, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden niedriger oder höher ist. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt.

16.6) Erteilt MTEL Deutschland im Rahmen einer Verständigung mit dem Kunden über Folgen geltend gemachter Pflichtverletzungen dem Kunden eine Kulanzgutschrift, wird diese mit bestehenden und, soweit die Kulanzgutschrift über bestehende Forderungen hinausgeht, mit zukünftigen Forderungen verrechnet. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat einen Anspruch auf Erteilung der Gutschrift.

16.7) Wird MTEL Deutschland nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa, weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist MTEL Deutschland berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann MTEL Deutschland ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt MTEL Deutschland ausdrücklich vorbehalten.

16.8) Der Kunde kann Einwendungen gem. § 67 TKG erheben.

17.       Aufrechnung/Zurückbehaltung

17.1) Gegen Ansprüche der MTEL Deutschland kann der Kunde nur aufrechnen mit (1.) unbestrittenen oder (2.) rechtskräftigen festgestellten oder (3.) offenkundig berechtigten Ansprüchen.

17.2) Darüber hinaus ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

18.       Leistungsstörungen und Gewährleistungen bei Internetzugangsdiensten (vgl. § 57 Abs. 4 TKG)

18.1) Gemäß den Regeln nach § 57 Abs. 4 TKG kann der Kunde bei erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden vertragswidrigen Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern die Rechte nach § 57 Abs. 4 TKG geltend machen.

18.2) Diese Rechte können insbesondere Minderung und Kündigung sein.

19.       Entstörung bei Telekommunikationsdiensten (vgl. § 58 TKG)

19.1) Der Kunde hat im Rahmen der Zumutbarkeit die Obliegenheit, MTEL Deutschland Störungen zu melden, die ihm hinsichtlich der vertraglichen Leistungen der MTEL Deutschland bekannt werden.

19.2) Die Rechte des Kunden bei einer Störung ergeben sich aus § 58 TKG. Hiernach kann der Endkunde von MTEL Deutschland bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten insbesondere verlangen, dass dieser eine Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigt, es sei denn, der Endkunde hat die Störung selbst zu vertreten.

19.3) MTEL Deutschland hat den Eingang einer Störungsmeldung sowie die Vereinbarung von Kundendienst- und Installationsterminen jeweils unverzüglich gegenüber dem Endkunden zu dokumentieren und den Kunden unter bestimmten Bedingungen nach § 58 TKG über den Fortgang der Entstörung zu informieren. Zudem können dem Kunden unter den in § 58 TKG genannten Bedingungen Entschädigungsansprüche wegen nicht fristgerechter Entstörung zustehen. 

19.4) Entschädigungsansprüche können nach § 58 Abs. 4 TKG auch entstehen, wenn ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin versäumt wird.

20.       Anbieterwechsel und /Rufnummernmitnahme (vgl. § 59 TKG)

20.1) Der Kunde kann von MTEL Deutschland den sog. Anbieterwechsel und die Rufnummernmitnahme verlangen.

20.2) Die Regeln hierzu ergeben sich im Einzelnen aus § 59 TKG. Diese gewähren unter den dort genannten Umständen auch eine Entschädigung, wenn die Leistung bei einem Anbieterwechsel länger als ein Arbeitstag unterbrochen ist.

21.       Selektive Sperre zum Schutz vor Kosten, Sperre bei Zahlungsverzug (vgl. § 61 TKG)

21.1) Endnutzer können von dem Anbieter von Sprachkommunikationsdiensten, von dem Anbieter von Internetzugangsdiensten und von dem Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Telekommunikationsnetz verlangen, dass die Nutzung ihres Netzzugangs für bestimmte Rufnummernbereiche im Sinne von § 3 Nr. 50 TKG sowie für Kurzwahldienste unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist. Die Freischaltung der gesperrten Rufnummernbereiche und der Kurzwahldienste ist kostenpflichtig, wenn dies in der vereinbarten Preisliste bestimmt ist.

21.2) Endnutzer können von dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste und von dem Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz verlangen, dass die Identifizierung ihres Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.

21.3) MTEL Deutschland kann nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze ganz oder teilweise die Leistung mittels einer Sperre verweigern.

21.4) Wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers darf MTEL Deutschland eine Sperre durchführen, wenn der Kunde bei wiederholter Nichtzahlung und nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. MTEL Deutschland muss die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich androhen und dabei auf die Möglichkeit des Verbrauchers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hinweisen. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind.

21.5) MTEL Deutschland darf eine Sperre durchführen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Endnutzers missbräuchlich benutzt oder von Dritten manipuliert wird.

21.6) Die Sperre ist auf die vom Zahlungsverzug oder Missbrauch betroffenen Leistungen zu beschränken. Im Falle strittiger hoher Rechnungen für Mehrwertdienste muss dem Kunden weiterhin Zugang zu einem Mindestangebot an Sprachkommunikations- und Breitbandinternetzugangsdiensten gewährt werden. Sofern der Zahlungsverzug einen Dienst betrifft, der Teil eines Angebotspakets ist, kann der Anbieter nur den betroffenen Bestandteil des Angebotspakets sperren. Eine auch ankommende Sprachkommunikation erfassende Vollsperrung darf frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Sprachkommunikation erfolgen.

21.7) Die Sperre darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht.

21.8) Liegen wiederholt die Voraussetzungen für eine Sperre der Leistungen vor, ist die MTEL Deutschland berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Hierzu wird die MTEL Deutschland dem Kunden zwei Wochen vorher diese fristlose Kündigung androhen, ohne dass der Kunde innerhalb dieser Zeit den vertragsgemäßen Zustand von seiner Seite herstellt.

22.       Beanstandungen und Einwendungsausschluss (vgl. § 67 TKG)

22.1) Einwendungen (Beanstandungen nach § 67 TKG) gegen Entgeltabrechnungen der MTEL Deutschland sind gegenüber MTEL Deutschland innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung  zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendung, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. MTEL Deutschland wird den Kunden in der Rechnung auf die Möglichkeit der Rechnungseinwendung und auf die Folgen einer unterlassenen Erhebung der Einwendungen innerhalb der Frist hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben auch nach Fristablauf unberührt. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Einwendung bei MTEL Deutschland maßgebend.

22.2) Im Falle von Beanstandungen, die die Telekommunikationsdienstleistungen betreffen, wird MTEL Deutschland das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufschlüsseln und eine technische Prüfung nach § § 67 Abs. 3 TKG vornehmen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen.

23.       Haftung (vgl. 70 und 69 TKG)

23.1) Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet MTEL Deutschland unbegrenzt.

23.2) Für Vermögensschäden, die von MTEL Deutschland, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten verursacht wurden und die nicht auf Vorsatz beruhen, haftet MTEL Deutschland nur bis zu einem Betrag von 12.500 Euro je Endnutzer. Besteht die Schadensersatzpflicht wegen desselben Ereignisses gegenüber mehreren Endnutzern, ist die Haftung auf insgesamt 30 Mio. Euro begrenzt. Übersteigt die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht gegenüber mehreren Anspruchsberechtigten auf Grund desselben Ereignisses die Höchstgrenze nach Satz 2, wird der Schadensersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht, wenn die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters herbeigeführt wurde, sowie für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz oder einer Entschädigung entsteht. Abweichend von den Sätzen 1 bis 3 kann die Höhe der Haftung gegenüber Endnutzern, die keine Verbraucher sind, durch einzelvertragliche Vereinbarung geregelt werden.

23.3) Für Vermögensschäden, die MTEL Deutschland, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und die nicht vom Anwendungsbereich der Ziffer 23.2) erfasst sind, haftet MTEL Deutschland unbegrenzt.

23.4)  Für sonstige Schäden, z. B. Sachschäden, die nicht vom Anwendungsbereich der Absätze 23.1) bis 23.3) erfasst sind, haftet MTEL Deutschland nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“), wobei die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

23.5) Als vertragstypisch vorhersehbarer Schaden im Sinne des Absatzes 4 gilt höchstens ein Betrag von 12.500, - Euro je Schadensfall.

23.6) MTEL Deutschland haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen MTEL Deutschland-Leistungen unterbleiben.

23.7) MTEL Deutschland haftet nicht für die über ihre Dienste abrufbaren und übermittelten Informationen Dritter und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Informationssender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

23.8) In Bezug auf die von MTEL Deutschland entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- und Hardware ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

23.9) Für den Verlust von Daten haftet MTEL Deutschland über die vorstehenden Regelungen hinaus nicht, wenn der Kunde seine Pflicht, die Daten zur Schadensminderung und zur Datensicherheit in anwendungsadäquaten Intervallen zu sichern, schuldhaft verletzt hat.

23.10) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter von MTEL Deutschland, der MTEL Deutschland-Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

23.11) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistig verschwiegener Mängel oder aus einer übernommenen Garantie bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

23.12) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

23.13) Soweit MTEL Deutschland aufgrund einer Vorschrift des Teil 3 des TKG dem Endnutzer eine Entschädigung zu leisten hat oder dem Endnutzer oder einem Wettbewerber nach den allgemeinen Vorschriften zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist diese Entschädigung oder dieser Schadensersatz auf einen Schadensersatz nach Absatz 1 anzurechnen; ein Schadensersatz ist auf die Entschädigung oder einen Schadensersatz nach den allgemeinen Vorschriften anzurechnen.

24.       Nutzungsbedingungen für Flatrates, Pakete und Fair Usage

24.1) Eine Telefonflatrate ermöglicht dem Kunden Verbindungen zu den im jeweiligen Flatrate-Produkt genannten Zielen zu einem festen monatlichen Entgelt mit Ausnahme der dort genannten Sonderziele / Sonderrufnummern. Diese Einwahlen zu Sonderzielen oder Sonderrufnummern werden separat nach der aktuellen Preisliste berechnet. Sofern der Kunde bei der Produktbestellung im Rahmen eines zulässigen Länderwunsches für eine Flatrate ein Zielland gewählt hat, kann er diese Wahl maximal einmal pro Abrechnungszeitraum, gültig ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, ändern. Flatrate-Tarife für den Internetzzugang umfassen klarstellend nicht die Nutzung eventuell entgeltpflichtiger Angebote beziehungsweise Inhalte, die im Internet verfügbar sind.

24.2) Die von MTEL Deutschland angebotenen Flatrates sind anschlussgebunden und dürfen vom Kunden nicht auf einen anderen Anschluss übertragen werden.

24.3) MTEL Deutschland behält sich das Recht vor, bei Flatrates die Verbindungen frühestens 12 Stunden und spätestens 24 Stunden nach deren Aufbau zu trennen.

24.4) Ist ein TK-Sonderprodukt oder Internetprodukt auf ein monatliches Verbindungsminuten-Kontingent (Paket) beschränkt und werden diese im Abrechnungszeitraum nicht vollständig ausgenutzt, so werden die verbliebenen Freiminuten nicht in den Folgemonat übertragen, sondern verfallen. Beginnt dieser TK- oder Internetsondervertrag nicht mit dem ersten Tag des Monats bzw. endet dieser nicht mit dem letzten Tag des Monats, so wird die Anzahl der Freiminuten für jeden Tag anteilig errechnet.

24.5) Der Wechsel zu einem Produkt mit Flatrates oder Paketen ist nur zum folgenden Abrechnungszeitraum nach gesonderter Vereinbarung möglich.

24.6) Flatrates und/oder Pakete dürfen nicht für Dienste genutzt werden, bei denen der Anrufer oder Dritte allein wegen des Anrufs (also unabhängig von dessen Inhalt) der der Internetnutzung eine Auszahlung oder eine andere mittelbare oder unmittelbare Vergünstigung bekommen.

24.7) Nimmt der Kunde die von MTEL Deutschland angebotene TK- und/oder Internet-Flatrate oder ein TK- oder Internetsonderprodukt in Anspruch, ist er mit Rücksicht auf alle anderen Teilnehmer der MTEL Deutschland-Infrastruktur verpflichtet, diese maßvoll (Fair Usage) und ausschließlich im Rahmen einer üblichen Nutzung zu nutzen. Davon kann ausgegangen werden, wenn der Kunde die MTEL Deutschland- Infrastruktur nicht durch weit überdurchschnittliches Telefonverhalten hinaus belastet. Dieses ist gegeben, wenn ein Kunde das monatliche Call-Volumen nicht um mehr als einhundert Prozent des Call-Volumens überschreitet, das sich als durchschnittliches Call-Volumen aus der MTEL Deutschland-Privatkundengruppe ergibt, die sich vom Call-Volumen in den oberen dreißig Prozent befinden.

24.8) Der Kunde ist verpflichtet, die TK- oder Internet-Flatrate bzw. das TK- oder Internetsonderprodukt nicht missbräuchlich zu nutzen. Missbräuchlich ist eine Nutzung insbesondere, wenn der Kunde 

24.9) Internetverbindungen über geografische Einwahlnummern oder sonstige Datenverbindungen aufbaut, und auf diese Weise die Rechnungsstellung der Internetnutzung durch MTEL Deutschland vermeidet und/oder aber für die Einwahl wirtschaftliche Vorteile erhält,

24.10) Anrufweiterschaltungen oder Rückruffunktionen einrichtet oder Verbindungsleistungen weiterveräußert bzw. über das sozialadäquat übliche Nutzungsmaß hinaus verschenkt,

24.11) die Flatrate bzw. das TK-Sonderprodukt für die Durchführung von massenhafter Kommunikation wie beispielsweise Fax Broadcast, Call Center oder Telemarketing nutzt.

24.12) Im Falle der übermäßigen oder missbräuchlichen Nutzung der Flatrate oder eines TK-Sonderproduktes durch den Kunden ist MTEL Deutschland berechtigt, die Flatrate oder das Sonderprodukt außerordentlich zu kündigen und für die missbräuchliche Inanspruchnahme Leistungen in der Höhe zu berechnen, wie sie anfallen würden, wenn der Kunde keine Flatrate oder Sonderprodukt von MTEL Deutschland abonniert hätte. MTEL Deutschland ist darüber hinaus berechtigt, den Anschluss zu MTEL Deutschland oder bei schwerwiegenden Verstößen fristlos zu kündigen.

25.       Besondere Bedingungen für den Internet-Zugang

25.1) Die MTEL Deutschland stellt dem Kunden nach den vereinbarten Bedingungen gemäß der Leistungsbeschreibung einen Internetanschluss zur Verfügung.

25.2) Die hiernach bestimmte Leistung steht unter dem technischen Vorbehalt, dass die Bandbreite während der gesamten Vertragslaufzeit verfügbar ist.

25.3) Der Kunde nutzt die Angebote im Internet auf eigene Gefahr und unterliegt dabei den jeweils geltenden Regeln und Vorschriften und verpflichtet sich, diese einzu­halten und respektiert Namens-, Urheber- und Markenrechte Dritter.

25.4) Die übermittelten Inhalte unterliegen im Regelfall keiner Überprüfung durch die MTEL Deutschland insbesondere nicht daraufhin, ob sie schadensverursachende Software (z. B. Viren) enthalten.

25.5) Die geschäftsmäßige (auch die unentgeltliche) Bereitstellung der Dienste an Dritte ist ohne ausdrückliche Erlaubnis (in Textform) nicht gestattet. Es darf somit z. B. kein öffentlicher HotSpot für den Internet-Access betrieben werden ohne entsprechende Vereinbarung mit der MTEL Deutschland.

26.       Besondere Informationen nach TKG (insbesondere auch § 53 TKG) und der Transparenz-VO

26.1) MTEL Deutschland gewährleistet, soweit hierzu nach der Transparenz-VO verpflichtet, Folgendes

26.2) Für Internetzugangsdienste stellt MTEL Deutschland die Angaben nach § 1 Abs. 2 TK-Transparenzverordnung in einem Produktinformationsblatt zusammen. Das oder die Produktinformationsblätter werden in den Verkaufsstellen der MTEL Deutschland als Ausdruck bereitgehalten und stehen bei der Online-Vermarktung online zum Download zur Verfügung und gewährt entsprechend auch Zugriff auf Produktinformationsblätter, die nicht mehr vermarktet werden (damit sich Kunden, die einen solchen Vertrag abgeschlossen haben noch weiter informieren können). Die Produktinformationsblätter werden ab dem 01.07.2017 oder aber nach diesem Datum ab der Vermarktung eines Produktes bereitgestellt.

26.3) MTEL Deutschland gibt in jeder Rechnung die in § 5 Transparenz-VO genannten Angaben zur Vertragslaufzeit an.

26.4) MTEL Deutschland weist für die angebotenen Internetzugangsdienste zudem auf das Bestehen unabhängiger Vergleichsinstrumente (vgl. § 53 TKG) hin. Mindestens ein solches wird von der BNetzA verfügbar gemacht (siehe aufzufindende Hinweise unter https://www.bundesnetzagentur.de und deren Unterseiten). Zu diesem hat der Verbraucher kostenlos Zugang.

26.5)  Zudem weist MTEL Deutschland auf die Überprüfbarkeit der Datenübertragungsrate nach § 7 Abs. 1 Transparenz-VO hin. Der Kunde kann nach der Schaltung des Anschlusses sich über die aktuelle Qualität der im nächsten Absatz genannten Produktmerkmale informieren, indem (1.) eine anbieterinitiierte Messung durchgeführt wird, (2.) ein Angebot des Anbieters zur Messung besteht, die durch den Kunden durchgeführt werden kann oder (3.) ein Angebot der Bundesnetzagentur zur Messung besteht.

26.6) Die Messung der Datenübertragungsrate, die über den Zugang des Kunden bei einem Internetzugang erreicht wird, umfasst mindestens (1,) die aktuelle Download-Rate, (2.) die aktuelle Upload-Rate und (3.) die Paketlaufzeit.

26.7) Falls MTEL Deutschland mit dem Kunden ein beschränktes Datenvolumen vereinbart hat, wird MTEL Deutschland dem Kunden die nach § 10 Transparenz-VO erforderlichen Informationen in der dort geregelten Weise zur Verfügung stellen.

26.8) Eine Auflistung der Maßnahmen, mit denen die MTEL Deutschland auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen oder Schwachstellen reagieren kann, findet sich im Internet auf der Webseite der MTEL Deutschland.

26.9) Beabsichtigt der Kunde im Falle eines Streits mit der MTEL Deutschland über die in § 68 TKG genannten Fälle und den dort genannten Regeln ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzu¬leiten, hat er hierfür einen Antrag an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten.

27.       Datenschutz/Fernmeldegeheimnis (insbesondere nach DS-GVO und TDDDG)

27.1) MTEL Deutschland wird personenbezogene Daten nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen erheben, verarbeiten und nutzen. Diese Verarbeitung richtet sich nach der DS-GVO und den hierzu anwendbaren ergänzenden nationalen Vorschriften (BDSG) sowie speziell für Telekommunikationsdienste das TDDDG.

27.2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung enthalten die Datenschutzinformationen der MTEL Deutschland. Diese werden dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt und sind auch auf der Webseite unter www.mtelgermany.de  in jeweils aktualisierter Fassung verfügbar.

28.       Endnutzerverzeichnis (z.B. Telefonbuch, § 17 TDDDG)

28.1) Auf Wunsch des Kunden wird MTEL Daten wie Namen, akademischer Grad, Adresse und Rufnummer in ein gedrucktes und/oder elektronisches Endnutzerverzeichnis eintragen.

28.2) Der Kunde kann die Daten bestimmen, die er zur Eintragung wünscht. Diese müssen wahrheitsgemäß sein.

29.       Diverses

29.1) Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Textform. Auch die Änderung dieser Textformabrede bedarf der Textform.

29.2) MTEL Deutschland ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündigungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig.

29.3) Darüberhinaus kann MTEL Deutschland die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im vollen Umfang und ohne die Zustimmung des Kunden auf eines der nachfolgend namentlich benannten Unternehmen übertragen werden, wobei eine Übertragung auch mehrmals möglich ist: Telekom Srbija a.d., Beograd, Serbien; Mtel a.d., Banja Luka, Bosnien und Herzegowina; m:tel d.o.o., Podgorica, Montenegro; MTEL Global d.o.o Beograd, Serbien und MTEL Austria GmbH, Österreich. Das übertragende Unternehmen hat den Kunden über die Übertragung zu informieren.

29.4) Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN­Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.

29.5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht.

30.       Besondere Bedingungen für OTT-TV-Leistungen

30.1) Für die OTT-TV-Leistungen gelten die vorstehenden Bedingungen des TEIL A, sofern sich aus den Bedingungen des TEIL B nicht ausdrücklich anderes ergibt.

30.2) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

31.       Beschreibung der OTT TV Leistungen

31.1) MTEL Deutschland bietet Dienstleistung von OTT (Over-The-Top) TV (OTT TV Dienstleistung) an.

31.2) OTT TV-Dienstleistung ist eine Vertriebsdienstleistung für interaktive multimediale Inhalte (Fernsehprogramme, Radioprogramme, andere Audio- / Video- / Text- / Grafikinhalte und interaktive Services), die über die Internetverbindung von MTEL oder anderer Internetprovider erbracht wird. MTEL Deutschland haftet nicht für die Internetverbindung, die der Kunde zur Nutzung der OTT TV-Dienstleistung hat, es sei denn, MTEL Deutschland ist der Anbieter dieser Verbindung gegenüber dem Kunden. Interaktive multimediale Inhalte können Video-, Audio- oder Bildaufzeichnungen sein, deren Inhalt von den Sendern des Inhalts (Programms) bestimmt wird. Die Rolle von MTEL Deutschland ist die eines Vermittlers in der Übertragung von Inhalten an den Endnutzer, demgemäß kann MTEL Deutschland nicht für den durch OTT TV-Dienstleistung übertragenen Inhalt verantwortlich sein. Bei der Produktion bestimmter Inhalte, Sendungen oder beim Kauf von Rechten regeln Fernsehhäuser rechtliche Angelegenheiten / Urheberrechte in den Gebieten, in denen die Inhalte ausgestrahlt werden. MTEL Deutschland ist verpflichtet, alle Sendungen zu verdunkeln, für die die Fernsehhäuser Informationen übermitteln, dass sie nicht außerhalb des gesetzlich geregelten Gebiets ausgestrahlt werden dürfen und ist für die Unmöglichkeit der Übertragung dieser Inhalte nicht verantwortlich.

31.3) Die Erbringung von OTT-TV-Dienstleistungen ist nur über das entsprechende Set-Top-BoxGerät (STB) oder über die mobile OTT-TV-Applikation (für Smart-TV, Smartphones oder Tablets) möglich und ermöglicht den Kunden den Empfang von Fernseh- und Radioprogrammen überwiegend aus den EX-YU Gebieten, unter folgenden Bedingungen:

·        Fernsehgerät mit entsprechenden Eigenschaften (mit HDMI-Eingang / Scart-Eingang oder AV-Eingang (Cinch)), Smartphone bzw. Tablet-Gerät mit minimal unterstütztem Betriebssystem Android Version 4.4 / iOS 10.0.

·        Die Internetverbindung (empfohlene Mindestgeschwindigkeit) für die reibungslose Nutzung der TV-Dienstleistung über die Set Top Box (STB) oder Smart TV beträgt 10 Mbit/s bzw. 5 Mbit/s für die Nutzung der OTT TV-Applikation über ein Mobilgerät mit Betriebssystem Android oder iOS. MTEL Deutschland ist für die Dienstleistungsqualität nicht verantwortlich zu halten, wenn die Geschwindigkeit des Internetzugriffs weniger als 10 Mbit/s bzw. 5 Mbit/s für die Applikation über mobile Geräte beträgt.

·        ChromeCast-Gerät - falls der Kunde die „Second Screen Option“ (Option „zweiter Bildschirm“) nutzen möchte. MTEL Deutschland verkauft keine ChromeCast-Geräte.

31.4) OTT TV-Dienstleistungen werden angeboten: (1.) auf Abonnementbasis mit einer begrenzten Nutzungsdauer. Der Kunde kann die Dienstleistung für den im Paket seiner Wahl festgelegten Zeitraum mit Gültigkeit ab dem Zeitpunkt des Kaufs oder der Zustellung des STB-Geräts nutzen, wenn der Kunde das Gerät zusammen mit der Dienstleistung gekauft hat. (2.) mit einem Postpaid-Vertrag, als Dienstleistungspaket oder als Tarifzusatz mit Gültigkeit ab dem Zeitpunkt des Kaufs oder der Zustellung des STB-Geräts, wenn der Kunde das Gerät zusammen mit der Dienstleistung gekauft hat. Die Nutzungsdauer der OTT TV-Dienstleistungen ist im Vertrag definiert.

31.5) Zusätzlich zu den OTT TV-Dienstleistungen bietet MTEL Deutschland folgendes an:

·        „Catch Up TV“ - Fernsehprogramme bis 72h im Nachhinein (nicht auf allen Fernseherkanälen verfügbar).

·        Erinnerungsfunktion, die den Kunden daran erinnert, dass das ausgewählte Fernsehprogramm zu bestimmten Zeiten ausgestrahlt wird.

31.6) Die Nutzung der OTT TV-Dienstleistung ist ausschließlich über das von MTEL Deutschland bereitgestellte STB-Gerät oder über die OTT-TV-mobile Applikation auf Smart TVs oder Mobilgeräten mit Android oder iOS Betriebssystem möglich. Die mitgelieferten Geräte sind vorprogrammiert und der Kunde erhält eine Bedienungs- und Installationsanleitung in deutscher und serbischer Sprache.

31.7) Services und STB-Geräte können im Portal www.mtelgermany.de , direkt bei MTEL Deutschland oder über autorisierte Händler bestellt werden. Die OTT TV mobile Applikation kann über Google Play oder den Apple App Store, sowie über Samsung Smart Hub für Smart-TV kostenlos übernommen werden.

31.8) Der Kunde ist dafür verantwortlich, das STB-Gerät an sein Fernsehgerät anzuschließen. Der Kunde ist für die Installation der mobilen MTEL TV-Applikation auf seinem Smartphone, Tablet oder Smart TV verantwortlich. Der Kunde soll die Installation gemäß den Anweisungen ausführen, die verfügbar sind unter www.mtelgermany.de

31.9) Bei dem Wechsel des Geräts, auf dem der Kunde ein aktiviertes OTT-TV-Paket hat, wird dem Kunden die Nutzung desselben Pakets weiterhin ermöglicht, nachdem er sich bei der neu installierten Applikation (auf einem neuen Gerät) angemeldet hat. Es ist nicht möglich, das Abonnement zu pausieren. Dementsprechend läuft das Abonnement für das Nutzerkonto die ganze Zeit und wird nicht pausiert, während der Kunde das Smartphone / Tablet / Smart TV wechselt.

32.       Leistungserbringung durch MTEL Deutschland

32.1) MTEL Deutschland sorgt dafür, dass die Dienstleistungen 24 Stunden täglich angeboten werden mit einer über das Kalenderjahr gemittelten Verfügbarkeit von 99%. Aufgrund technischer oder sonstiger Gründe kann es vorkommen, dass es zu Leistungsunterbrechungen kommt.

32.2) MTEL Deutschland ist berechtigt, die Leistungen von OTT TV jederzeit zu ändern, insbesondere einzelne Programme hinzuzufügen und auch zu entfernen, ohne dass dies einen Anspruch des Kunden auslösen würde, sei es einen Entgeltminderungsanspruch oder ein vorzeitiges außerordentliches Kündigungsrecht.

32.3) Die Nutzung der OTT TV-Dienstleistungen unterliegen den jeweils geltenden Entgeltbestimmungen der MTEL Deutschland für OTT TV.

32.4) MTEL Deutschland bezieht die Programme und Sender von Dritten und hat keine Einwirkung auf die Inhalte von OTT TV.

33.       Nutzung von OTT TV – Pflichten des Kunden

33.1) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung von OTT TV sämtliche geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die auf OTT TV anwendbaren vertraglichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, OTT TV-Dienstleistungen öffentlich anzubieten.

33.2) Der Kunde sollte zum eigenen Schutz OTT TV dann nicht nutzen, wenn dies sowohl zu eigenen als auch zu Schäden Dritter führen könnte. Beispielsweise sollte der Kunde OTT TV nicht nutzen, während er ein Kraftfahrzeug oder ein anderes Fahrzeug steuert, das Aufmerksamkeit erfordert.

33.3) Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten zum OTT TV vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, die oben genannten Daten unverzüglich zu ändern, wenn er den Verdacht hat, dass nicht autorisierte Dritte die Zugangsdaten für den Zugriff auf die Dienstleistung genutzt oder missbraucht haben. MTEL Deutschland haftet nicht für Schäden, die durch den Missbrauch von Zugangsdaten zum Service durch den Kunden oder durch die Nutzung oder Änderung der übertragenen Daten durch den Kunden oder durch Dritte, die nicht autorisierten Zugang zu diesen Daten erhalten haben, verursacht wurden.

33.4) Der Kunde ist unterrichtet und akzeptiert, dass die Dienstleistung für Erwachsene bestimmt ist bzw. dass alle multimedialen Inhalte, die Teil der OTT TV-Dienstleistung sind, nicht für alle Zuschauer geeignet sind sowie dass Kunden durch die Nutzung der Dienstleistung den Zugriff auf explizite, anstößige, beleidigende oder sonstig unangemessene oder fragwürdige Inhalte haben können, insbesondere für schutzbedürftige Personen, einschließlich Minderjähriger. Der Kunde bestätigt, dass er allein für die Auferlegung und Bereitstellung eines angemessenen Schutzes verantwortlich ist, um den Zugang zu möglicherweise fragwürdigen und unangemessenen Inhalten zu beschränken, sowie die Nutzung der Dienstleistung jederzeit zu überwachen.

33.5) Der Kunde ist von MTEL Deutschland darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwendung von Empfangseinrichtungen nach dem Rundfunkgebührengesetz die Pflicht zur Entrichtung von Gebühren und Abgaben an den Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auslösen kann. Der Kunde wird die relevanten gesetzlichen Bestimmungen einhalten und ist alleinig hierfür verantwortlich.

33.6) Der Kunde ist nicht berechtigt, eigenmächtig Änderungen an dem von MTEL Deutschland zur Verfügung gestellten Gerät für OTT TV-Dienstleistungen vorzunehmen.

33.7) Der Kunde hat die Dienstleistung zu nutzen, ohne Störungen zu verursachen oder die Leistungserbringung der MTEL Deutschland gänzlich oder teilweise zu verhindern.

34.  Immaterialgüterrecht – Urheberrecht

34.1) Sämtliche Schutzrechte an den MTEL STB-Geräten und -Dienstleistungen stehen ausschließlich MTEL GLOBAL d.o.o. Belgrad zu.

34.2) Die von MTEL Deutschland im Rahmen von OTT TV zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere Programme, Sendungen, Filme, Texte, Bilder u.ä., sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Weitergabe, Aufzeichnung, Veröffentlichung oder Nutzung und Missbrauch der Inhalte gänzlich oder teilweise auf andere Art als für die in dieser Dienstleistungsbeschreibung angegebenen Zwecke ist strengstens untersagt und strafbar. Dies impliziert auch, dass keine öffentliche Aufführung von Inhalten erlaubt ist, egal ob es sich dabei um einen geschlossenen oder offenen Raum handelt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, keine Inhalte zu nutzen, die durch diese Dienstleistungsbeschreibung oder durch den Nutzungszweck gemäß dem Vertrag, dem Angebot und der Preisliste von MTEL Deutschland nicht ausdrücklich gestattet sind. Dazu gehört auch die Erteilung der Genehmigung an Dritte, einschließlich des Weiterverkaufs und der Signal-/Inhaltsdistribution in irgendeiner Weise. Im Falle des Verstoßes gegen diese Bestimmung hat MTEL Deutschland den Anspruch auf den Schadenersatz für alle vom Kunden verursachten Schäden und das Vorstehende schließt nicht den Anspruch des Inhabers der Inhalte, bzw. des Trägers der Rechte auf Inhalte aus, vom Kunden auf dieser Grundlage auch den Schadensersatz zu verlangen. Jegliche kundenseitige unbefugte Verwendung eines Teils oder aller multimedialen Inhalte/Dienstleistungen/Geräte, die dem Kunden zur vertraglichen Nutzung zur Verfügung gestellt wurden, ist strengstens untersagt.

34.3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, diese Urheberrechte nicht zu verletzen und im Falle ihrer Verletzung sowie der Schadensersatzforderung und der Klage kann er dieselben nicht gegenüber MTEL Deutschland geltend machen.

34.4) Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Punktes gilt als Missbrauch im Sinne von Punkt 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und MTEL Deutschland hat das Recht, die Dienstleistung vorübergehend zu sperren und/oder den Vertrag gemäß Punkt 21 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.

Belehrung Widerrufsrecht für Verbraucher für unsere Dienstleistungen

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der

MTEL Deutschland GmbH, Radlkoferstraße 2, 81373 München, HRB269838

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

______________________________________________________________________________________________________

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
MTEL Deutschland GmbH,
Radlkoferstraße
81373 München,
HRB269838
widerruf@mtelgermany.de  

 

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

___________
(*) Unzutreffendes streichen.

 

Belehrung Widerrufsrecht für Verbraucher für unsere Ware(n)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der

MTEL Deutschland GmbH, Radlkoferstraße 2, 81373 München, HRB269838

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Hinweis zu o.g. Widerrufsrecht:Erwerben Sie ein vergünstigtes Endgerät in Verbindung mit Abschluss eines neuen Telekommunikationsdienste-Vertrags oder einer Vertragsverlängerung, so können Kaufvertrag und Dienstleistung nur gemeinsam widerrufen werden. Widerrufen Sie den Vertrag über die Ware(n), so erklären Sie gleichzeitig auch den Widerruf des Dienstleistungsvertrages und umgekehrt.

______________________________________________________________________________________________________

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
MTEL Deutschland GmbH,
Radlkoferstraße
81373 München,
HRB269838
widerruf@mtelgermany.de  

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

___________
(*) Unzutreffendes streichen.